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ARBEITSRECHT |
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Das
Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen
den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen
Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives
Arbeitsrecht).
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst u. a.:
• Formulierung und Überprüfung von
Arbeitsverträgen
• Formulierung bzw. Durchsetzung der Entfernung
von Abmahnungen
• Kündigungsschutzklagen
• Mitwirkung an Aufhebungs- und
Abwicklungsverträgen sowie
Abfindungsvereinbarungen
• Entwurf und Überprüfung von qualifizierten
Arbeitszeugnissen
• Beachtung der einschlägigen Vorschriften bei
Betriebsübergang
• Geltendmachung von Ansprüchen wegen
Verstößen gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
• Prüfung und Geltendmachung der Wirksamkeit
von Befristungen im Arbeitsverhältnis
• Ansprüche auf Altersteilzeit und die Berechnung
der Vergütung
• Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
• Probleme in Ausbildungsverhältnissen
• Prüfung von sozialrechtlichen Ansprüchen
• Durchsetzung der Schutzrechte nach dem
Mutterschutzgesetz
• Durchsetzung der Rechte nach dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Bitte beachten Sie: gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist es wichtig
zügig gegen Entscheidungen des Arbeitgebers vorzugehen, da hier
teilweise kurze Ausschluss- und Klagefristen gelten.
Daher gilt: Je eher Sie sich hinsichtlich einer Rechtsberatung mit uns
in Verbindung setzen, desto effektiver und umfassender können wir Sie
beraten und vertreten. |
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