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ARBEITSRECHT

  Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst u. a.:

•  Formulierung und Überprüfung von
   Arbeitsverträgen
•  Formulierung bzw. Durchsetzung der Entfernung
   von Abmahnungen
•  Kündigungsschutzklagen
•  Mitwirkung an Aufhebungs- und
   Abwicklungsverträgen sowie
   Abfindungsvereinbarungen
•  Entwurf und Überprüfung von qualifizierten
   Arbeitszeugnissen
•  Beachtung der einschlägigen Vorschriften bei
   Betriebsübergang
•  Geltendmachung von Ansprüchen wegen
   Verstößen gegen das Allgemeine
   Gleichbehandlungsgesetz
•  Prüfung und Geltendmachung der Wirksamkeit
   von Befristungen im Arbeitsverhältnis
•  Ansprüche auf Altersteilzeit und die Berechnung
   der Vergütung
•  Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
•  Probleme in Ausbildungsverhältnissen
•  Prüfung von sozialrechtlichen Ansprüchen
•  Durchsetzung der Schutzrechte nach dem
   Mutterschutzgesetz
•  Durchsetzung der Rechte nach dem
   Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Bitte beachten Sie: gerade im Bereich des Arbeitsrechts ist es wichtig zügig gegen Entscheidungen des Arbeitgebers vorzugehen, da hier teilweise kurze Ausschluss- und Klagefristen gelten.

Daher gilt: Je eher Sie sich hinsichtlich einer Rechtsberatung mit uns in Verbindung setzen, desto effektiver und umfassender können wir Sie beraten und vertreten.
   
 
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