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FAMILIENRECHT |
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Das
Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die
Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und
Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft
bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen:
Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Unsere rechtsberatende Tätigkeit umfasst u. a. Problemkreise in Sache
• Ehe, Eheschließung und -scheidung
• Unterhaltsrechtliche Fragen insb. Kindesunterhalt,
Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt
sowie Verwandtenunterhalt
• Sorge- und Umgangsrecht
• Herausgabe eines Kindes
• Zugewinnausgleich und Güterrecht
• Ehewohnung und gemeinsamer Hausrat
• Scheidungsfolgenvereinbarung und
Vertragsgestaltung und Versorgungsausgleich
• nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Vaterschaftsfeststellung und
Vaterschaftsanfechtung
• eingetragene Lebensgemeinschaft und deren
Beendigung
• Gewaltschutz und Gewaltschutzverfahren
• Vormundschaft
Auf Grund des Umstands, dass gerade im Familienrecht sowohl die
Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung stetig Änderungen erfährt,
ist es wichtig sich kompetente Rechtsberatung zu suchen die immer auf
dem neusten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.
Hierfür stehen wir gerne ein und garantieren eine kompetente, schnelle
und an der neusten Rechtsprechung orientierte Beratung. |
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