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FAMILIENRECHT

  Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, dass die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen:
Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Unsere rechtsberatende Tätigkeit umfasst u. a. Problemkreise in Sache

•  Ehe, Eheschließung und -scheidung
•  Unterhaltsrechtliche Fragen insb. Kindesunterhalt,
   Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt
   sowie Verwandtenunterhalt
•  Sorge- und Umgangsrecht
•  Herausgabe eines Kindes
•  Zugewinnausgleich und Güterrecht
•  Ehewohnung und gemeinsamer Hausrat
•  Scheidungsfolgenvereinbarung und
   Vertragsgestaltung und Versorgungsausgleich
•  nichteheliche Lebensgemeinschaft
•  Vaterschaftsfeststellung und
   Vaterschaftsanfechtung
•  eingetragene Lebensgemeinschaft und deren
   Beendigung
•  Gewaltschutz und Gewaltschutzverfahren
•  Vormundschaft

Auf Grund des Umstands, dass gerade im Familienrecht sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung stetig Änderungen erfährt, ist es wichtig sich kompetente Rechtsberatung zu suchen die immer auf dem neusten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.

Hierfür stehen wir gerne ein und garantieren eine kompetente, schnelle und an der neusten Rechtsprechung orientierte Beratung.
   
 
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