Strafrecht: Verfolgung und Ahndung von Straftaten

Immer wieder erleben wir, dass Mandanten vor unserer Beauftragung als Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei eine Stellungnahme zur Sache abgeben. In der Regel ist dies die falsche Strategie. Dies lehrt mich die Erfahrung aus über 20 Jahren Strafverteidigung, davon mehr als zehn Jahre als Fachanwalt für Strafrecht.
Darum: Beauftragen Sie sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, wenn Sie Post von

  • der Polizei,
  • dem Hauptzollamt,
  • dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung oder
  • der Staatsanwaltschaft erhalten!
Strafrecht

Bei der Abwicklung der strafrechtlichen Mandate unterstützt mich der Kollege Rechtsanwalt Dieter Waschkowitz beratungsweise; Herr Rechtsanwalt Waschkowitz war jahrzehntelang als Strafrichter am Landgericht Bochum  tätig. Seine Berufserfahrung ist von unschätzbarem Wert. Auch mit seiner Expertise entwickle ich „maßgeschneiderte“ Verteidigungsstrategien.

An der Nahtstelle zum Steuerstrafrecht erfahre ich durch unsere freie Mitarbeiterin, Frau Galina Skorobogatova, geprüfte Bilanzbuchhalterin, sehr gute Unterstützung, wenn es darum geht, sogenannte Fahndungsprüfungen zu begleiten und zu würdigen.   

Das Unternehmensstrafrecht rückt immer mehr in den Fokus von Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll, Finanzamt und natürlich auch der Öffentlichkeit, unter anderem durch verstärkte Medienberichterstattung.

Wir arbeiten im Bereich der Strafverteidigung vorwiegend im Bereich:

Dabei können wir auf ein Netzwerk von Experten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Fachanwälten zurückgreifen. Strafverteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist stets Teamarbeit!