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VERKEHRSRECHT |
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„Der
Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das den Verkehrsteilnehmer nicht nur
unvorhergesehen trifft, sondern nach der Statistik auch mehrfach
treffen kann “ ²)
Dieses unvorhergesehene Ereignis ist oftmals verbunden mit vielen
Unannehmlichkeiten und Komplikationen.
Damit Sie in diesen Situationen den bestmöglichen Weg für sich finden,
beraten und vertreten wir Sie gerne u. a. in den folgenden Bereichen:
• Fragen bezüglich Verkehrsunfallsachen
• Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
gegenüber dem Unfallgegner sowie der
Versicherung
• Bußgeldsachen
• Ordnungswidrigkeitsverfahren
• Strafverfahren
• Geschwindigkeitsüberschreitungen
• Fahren unter Alkohol bzw. Betäubungsmitteln
• Führerscheinentzug
• Wiedererlangung des Führerscheins
Bitte achten Sie auch auf folgendes:
Eine frühzeitige Beauftragung eines Rechtsbeistands erscheint in
nahezu allen Fällen sinnvoll, denn nur mit dessen fachlichen Kompetenz
kann möglicherweise eine außergerichtliche Lösung herbeigeführt
werden.
Im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann nur über
einen Rechtsanwalt Akteneinsicht bei der Behörde eingeholt werden, um
sich so über den Ermittlungsstand der Behörden zu informieren und eine
auf Ihre persönliche Situation geschnittene Verteidigungsstrategie zu
konzipieren.
²) Roth, Verkehrsrecht, 79 |
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