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VERKEHRSRECHT

  „Der Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das den Verkehrsteilnehmer nicht nur unvorhergesehen trifft, sondern nach der Statistik auch mehrfach treffen kann “ ²)

Dieses unvorhergesehene Ereignis ist oftmals verbunden mit vielen Unannehmlichkeiten und Komplikationen.

Damit Sie in diesen Situationen den bestmöglichen Weg für sich finden, beraten und vertreten wir Sie gerne u. a. in den folgenden Bereichen:

•  Fragen bezüglich Verkehrsunfallsachen
•  Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
   gegenüber dem Unfallgegner sowie der
   Versicherung
•  Bußgeldsachen
•  Ordnungswidrigkeitsverfahren
•  Strafverfahren
•  Geschwindigkeitsüberschreitungen
•  Fahren unter Alkohol bzw. Betäubungsmitteln
•  Führerscheinentzug
•  Wiedererlangung des Führerscheins

Bitte achten Sie auch auf folgendes:

Eine frühzeitige Beauftragung eines Rechtsbeistands erscheint in nahezu allen Fällen sinnvoll, denn nur mit dessen fachlichen Kompetenz kann möglicherweise eine außergerichtliche Lösung herbeigeführt werden.

Im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann nur über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht bei der Behörde eingeholt werden, um sich so über den Ermittlungsstand der Behörden zu informieren und eine auf Ihre persönliche Situation geschnittene Verteidigungsstrategie zu konzipieren.


²) Roth, Verkehrsrecht, 79
   
 
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